ALLGEMEIN

Die Stiftung fördert Projekte von gemeinnützigen Institutionen und Kommunen, die einen zusätzlichen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger der Region haben und die ohne unsere Förderung nicht realisiert werden können.

Sie dürfen grundsätzlich nur im Umland des Flughafens Frankfurt/Main angesiedelt sein. Die Förderung ist auf maximal drei Jahre befristet. Bei Vorhaben, die über den Zuwendungszeitraum hinaus laufen lassen sollen, muss der Empfänger sicherstellen, dass die weiter anfallenden Kosten ohne zusätzliche Hilfe der Stiftung getragen werden können.

Das Fördergebiet können Sie der anliegenden Karte entnehmen. In der Vorstandssitzung der Stiftung Flughafen Frankfurt/Main für die Region am 15.12.2021 wurde beschlossen, dass nachfolgende Kommunen zusätzlich in das Fördergebiet aufgenommen werden (in der Karte blau eingefärbt): Hünstetten, Aarbergen, Hohenstein, Bad Schwalbach, Heidenrod, Lorch und Rüdesheim.

Bei allen Fragen zur Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.